Eigentum bei Eheende – Verfügbare Möglichkeiten
Eigentum bei Eheende – Verfügbare Möglichkeiten
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Die Immobilie, die Paare gemeinsam besitzen, stellt eine wichtige finanzielle und Altersvorsorgekomponente dar. Aber wie regelt man die Immobilie bei einer Scheidung?
Ist ein Verkauf der Immobilie sofort erforderlich?
Nicht zwingend. Wir unterstützen Sie dabei, die optimale Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie zu finden. Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Beratung!
Immobilien und Zugewinngemeinschaft
Die meisten Ehepaare entscheiden sich bei der Eheschließung für die Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet, dass während der Ehe erworbenes Eigentum, einschließlich Immobilien, beiden Partnern gehört, ebenso wie Schulden. Leider verläuft die Aufteilung selten ohne Komplikationen.
Realteilung: Zwei getrennte Wohneinheiten aus einer Immobilie machen
Bei dieser Lösung verbleiben beide Ex-Partner in der Immobilie und erhalten das Alleineigentum an jeweils einem Teil der Immobilie. Dies wird durch eine notarielle Teilungserklärung im Grundbuch dokumentiert. Nicht jede Immobilie eignet sich hierfür, daher sollte ein Experte konsultiert werden.
Übertragung der Immobilie auf die Kinder
Eine andere Option ist die Übertragung der Immobilie auf die Kinder. Dafür ist jedoch die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts erforderlich. Ein Partner kann auch seinen Anteil an das Kind schenken, sofern der andere Partner zustimmt.
Übertragung: Ein Partner bleibt und zahlt den anderen aus
Eine weitere Lösung ist die Übertragung des bekomme mehr Informationen Eigentums an einen Partner. Dabei erhält der andere Partner eine Ausgleichszahlung, die sich nach dem Marktwert der Immobilie und den jeweiligen Eigentumsanteilen richtet. Auch die laufenden Kreditverpflichtungen müssen übernommen werden.
Teilungsversteigerung
Wenn keine Einigung möglich ist, kann die Immobilie öffentlich versteigert werden. Hierbei muss man vorsichtig sein: Der Erlös deckt häufig nicht die Schulden, und das Höchstgebot ist meist niedriger als bei professionellem Verkauf. Das kann zu Schulden führen, für die beide Partner verantwortlich sind. Es ist daher besser, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Vermietung
Ist ein Verkauf unvorteilhaft oder kann das Haus nach der Scheidung nicht allein gehalten werden, könnte Vermietung eine Möglichkeit sein. In diesem Fall müssen die Ex-Partner als Vermieter kooperieren oder einen Makler engagieren.
Verkauf der Immobilie
Die meisten Paare verkaufen das gemeinsame Haus bei einer Scheidung. Nach dem Trennungsjahr kann jeder Partner den Verkauf der Immobilie fordern. Ein erfahrener Immobilienmakler übernimmt Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit Käufern. Damit können Sie sich auf andere Aspekte der Scheidung fokussieren.
Sollten Sie noch Fragen haben oder Unterstützung benötigen, sind wir als erfahrene Makler für Sie da. Gemeinsam finden wir die optimale Lösung für Ihre Situation.
Brauchen Sie Beratung oder haben Fragen zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie?
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung! Wir helfen Ihnen gern. Report this page